Notarkosten beim Grundstückskauf

Der Kauf eines Grundstücks ist eine bedeutende Investition, die sorgfältige Planung und genaue Kenntnis der anfallenden Kosten erfordert. Neben dem Kaufpreis spielen auch die Notarkosten eine entscheidende Rolle, die oft unterschätzt werden.

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Notar hinzuzuziehen. Dieser sorgt nicht nur für die rechtliche Absicherung des Kaufvertrags, sondern auch für die ordnungsgemäße Eintragung ins Grundbuch. Doch welche Gebühren kommen dabei auf Sie zu und wie setzen sich diese zusammen?

Kernaussagen

  • Erwerber eines Grundstücks müssen zwingend einen Notar hinzuziehen, um den Kaufvertrag rechtlich abzusichern und die Eintragung ins Grundbuch zu gewährleisten.
  • Die Notarkosten setzen sich aus der Beurkundung des Kaufvertrags, Löschung von Belastungen, Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten sowie weiteren behördlichen Genehmigungen zusammen.
  • Käufer tragen in der Regel die Notarkosten, die insgesamt etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises betragen.
  • Notarkosten können steuerlich abgesetzt werden, wenn die erworbene Immobilie zur Vermietung bestimmt ist.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Grundstückskauf? – Beispielrechnung

Notarkostenrechnung Grundstückskauf:

1. Beurkundung des Kaufvertrages:

  • Gebühr: ca. 1 % Gebühr des Geschäftswerts
  • Geschäftswert: Kaufpreis (300.000 Euro)
  • Gebühr nach Tabelle B des GNotKG: ca. 3.000 Euro

2. Auflassungsvormerkung:

  • Gebühr: ca. 0,5 % Gebühr des Geschäftswerts
  • Geschäftswert: Kaufpreis (300.000 Euro)
  • Gebühr nach Tabelle B des GNotKG: ca. 1.500 Euro

3. Grundschuldbestellung (falls Finanzierung über Bank):

  • Gebühr: ca. 0,5 % Gebühr des Geschäftswerts
  • Geschäftswert: Höhe der Grundschuld (angenommen 250.000 Euro)
  • Gebühr nach Tabelle B des GNotKG: ca. 1.250 Euro

4. Auslagen und sonstige Kosten:

  • Schreibauslagen, Porto, Telefon: pauschal ca. 20 Euro
  • Mehrwertsteuer (19%): auf die gesamten Notargebühren

Gesamtkosten:

  • Beurkundung Kaufvertrag: 3.000 Euro
  • Auflassungsvormerkung: 1.500 Euro
  • Grundschuldbestellung: 1.250 Euro
  • Auslagen: 20 Euro
  • Zwischensumme: 5.750 Euro
  • Mehrwertsteuer (19 % auf 5750 Euro): 6842,50 Euro

Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer: ca. 6.842,50 Euro
Wichtige Hinweise:

  • Dies ist eine grobe Beispielrechnung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Bundesland und spezifischem Fall variieren.
  • Neben den Notarkosten fallen auch noch weitere Kosten beim Grundstückskauf an, z.B. Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren.

So wollen mehr Informationen und Tipps? In unserem Beitrag: Grundstück kaufen finden Sie die besten Praxistipps und Tricks.

Warum ist der Notar beim Grundstückskauf unverzichtbar?

Beim Grundstückskauf ist der Notar eine unverzichtbare Instanz, weil er zahlreiche Dienstleistungen erbringt, die einen reibungslosen Eigentumsübergang sicherstellen.

  1. Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, wodurch gewährleistet wird, dass alle Vertragsparteien die Bedingungen des Vertrags einhalten. Dies verhindert spätere rechtliche Streitigkeiten und bietet beiden Parteien Sicherheit.
  2. Löschung von Grundschulden: Der Notar kümmert sich um die Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers. So stellen Sie sicher, dass das Grundstück frei von finanziellen Belastungen ist und der Käufer keine unerwarteten Verbindlichkeiten übernimmt.
  3. Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten: Der Notar trägt Wegerechte und Wohnrechte ins Grundbuch ein. Dies garantiert, dass alle Rechte und Pflichten der neuen Eigentümer ordnungsgemäß dokumentiert und nachvollziehbar sind.
  4. Fälligkeitsstellung des Kaufpreises: Der Notar überwacht die Fälligkeitsstellung des Kaufpreises. Er sorgt dafür, dass der Kaufpreis rechtzeitig und in voller Höhe gezahlt wird, was die finanzielle Abwicklung des Kaufvertrags sicherstellt.
  5. Eintragung der Auflassungsvormerkung: Der Notar trägt die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch ein. Diese Vormerkung dokumentiert den zukünftigen Eigentumsübergang und schützt den Käufer vor etwaigen Zwischenverfügungen durch den Verkäufer des Grundstücks.

Der Notar bietet durch diese Dienstleistungen eine rechtliche Absicherung und sorgt für eine transparente und gesicherte Abwicklung des Grundstückserwerbs.

Aufgaben des Notars

  1. Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und liest alle Punkte vor, bevor beide Parteien ihn unterzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Parteien den Inhalt und die Bedingungen des Vertrags vollständig verstehen.
  2. Eintragung im Grundbuch: Der Notar veranlasst die Eintragung der Grundschuld und des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Diese Aufgabe ist entscheidend für die rechtliche Anerkennung des neuen Eigentümers.
  3. Löschung von Belastungen: Der Notar übernimmt die Löschung von Grundschulden und anderen Belastungen des Verkäufers. Dies bedeutet, dass etwaige bestehende Verbindlichkeiten oder Rechte Dritter, die auf dem Grundstück lasten, entfernt werden.
  4. Vorkaufsverzichtserklärung: Der Notar holt die Vorkaufsverzichtserklärung ein, falls erforderlich. Diese Erklärung ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine Vorkaufsrechte von Dritten den Kaufprozess verzögern oder behindern.
  5. Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten: Der Notar veranlasst die Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten, wenn notwendig. Diese Rechte können den Zugang zum Grundstück oder das Wohnen darauf betreffen und müssen klar dokumentiert sein.
  6. Fälligkeitsstellung des Kaufpreises: Der Notar teilt dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Dieser Schritt signalisiert, wann der Kaufpreis zu zahlen ist und schafft Klarheit für beide Parteien.
  7. Notaranderkonto: Der Notar führt ein Notaranderkonto, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Dieses Treuhandkonto sorgt für Sicherheit, da der Kaufpreis erst freigegeben wird, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Die Aufgaben des Notars sind vielfältig und tragen maßgeblich zur Sicherheit und Transparenz beim Grundstückskauf bei.

Wie setzen sich die Notarkosten beim Grundstückskauf zusammen?

Beim Kauf eines Grundstücks fallen verschiedene Notarkosten an, die sich aus mehreren Gebühren zusammensetzen.

Notargebühren

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar berechnet für die Beurkundung des Kaufvertrags eine Gebühr, die etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises beträgt. Dies beinhaltet das Lesen, Erklären und Unterzeichnen des Vertrags.
  • Weitere Vorgänge: Zusätzliche Notargebühren entstehen durch die Durchführung weiterer Vorgänge. Dazu gehören die Löschung von Grundschulden, die Eintragung von Wegerechten oder Wohnrechten, die Fälligkeitsstellung des Kaufpreises und die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Grundbuchamtgebühren

  • Grundbucheintrag: Der Notar sorgt für den ordnungsgemäßen Eintrag des Grundstücks im Grundbuch. Dafür fällt eine Gebühr von etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises an.
  • Gesamtkosten: Die Gesamtkosten beinhalten sowohl die Notargebühren als auch die Grundbuchamtgebühren. Zum Beispiel:
Kaufpreis Notargebühren (1,5-2 %) Grundbuchamtgebühren (0,5 %) Gesamtkosten
200.000 € 3.000-4.000 € 1.000 € 4.000-5.000 €

Diese Beispielberechnung zeigt, wie sich die Gesamtkosten beim Grundstückskauf zusammensetzen, wenn der Kaufpreis 200.000 € beträgt.

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Wer übernimmt die Notarkosten beim Grundstückskauf?

Beim Kauf eines Grundstücks übernehmen in der Regel Sie als Käufer die Notarkosten. Diese Kosten sind Teil des gesamten Immobilienerwerbsprozesses und setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören das Notarhonorar, Gerichtskosten für die Grundbucheintragung und eventuell individuelle Mehrkosten.

Das Notarhonorar wird gemäß der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet. Es beläuft sich auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühr deckt verschiedene Dienstleistungen ab, die der Notar für die rechtliche Absicherung des Eigentumsübergangs und die Beurkundung des Kaufvertrags erbringt.

Zu den Gerichtskosten gehören die Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Diese Eintragung ist notwendig, um den rechtlichen Eigentumsübergang abzuschließen und Ihnen als Käufer die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Kosten dafür variieren je nach Wert des Grundstücks.

Zusätzlich können individuelle Mehrkosten anfallen, zum Beispiel für die Erstellung von Vollmachten oder besondere Erklärungen im Kaufvertrag. Diese Zusatzkosten sind abhängig von den speziellen Anforderungen und Umständen Ihres Kaufvorgangs.

Insgesamt belaufen sich die Notarkosten und die verbundenen Gebühren oft auf einen Betrag zwischen 4.000 und 5.000 Euro, abhängig vom Kaufpreis der Immobilie. Eine genaue Kalkulation der Kosten ist daher vor dem Abschluss des Kaufvertrags ratsam.

Kann man bei den Notargebühren sparen?

Es gibt einige Strategien, um die Notargebühren beim Grundstückskauf zu reduzieren. Diese Möglichkeiten und deren Fallstricke sollten jedoch sorgfältig abgewogen werden.

  • Heilungsvorschrift nutzen: Eine Möglichkeit, Notargebühren zu sparen, besteht darin, formale Mängel gemäß § 311b BGB auszunutzen. Dies kann jedoch zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führen, was häufig unerwünscht ist.
  • Genaue Vertragsgestaltung: Vermeiden Sie unnötige Klauseln und Formulierungen im Kaufvertrag. Ein präziser und gut vorbereiteter Vertrag kann die Zeit, die der Notar für die Prüfung und Beurkundung benötigt, reduzieren.
  • Vertragsschluss durch Vollmacht: Falls alle Parteien dem Notar eine Vollmacht erteilen, kann dies die Notargebühren verringern, da der notarielle Aufwand sinkt.
  • Verhandeln Sie die Kosten: Einige Notare sind bereit, über ihre Gebühren zu verhandeln, insbesondere bei größeren Transaktionen. Dies kann zu direkten Einsparungen führen.

Überlegen Sie sich gut, welche dieser Strategien für Sie am besten passt. Fehler in der Vertragsgestaltung können langfristig teurer werden als die eingesparten Notargebühren.

Sind die Notarkosten steuerlich absetzbar?

Ja, die Notarkosten bei einem Grundstückskauf sind steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie vermietet wird. Diese Kosten zählen als Werbungskosten und können in voller Höhe abgesetzt werden. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

  1. Vermietungsabsicht: Die Immobilie muss zur Vermietung bestimmt sein.
  2. Nachweis: Sie benötigen Belege, die die Notarkosten dokumentieren.
  3. Zuordnung: Die Kosten müssen eindeutig der vermieteten Immobilie zugeordnet werden.

Praktische Beispiele

  • Kaufvertrag Notarkosten: Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags können als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Eintragung ins Grundbuch: Kosten für die Eintragung der Immobilie ins Grundbuch sind ebenfalls absetzbar.
  • Belege sammeln: Sammeln Sie alle Quittungen und Rechnungen.
  • Detailierte Buchführung: Führen Sie eine genaue Buchführung, um die steuerliche Absetzbarkeit nachweisen zu können.
  • Steuerberater konsultieren: Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, um sicherzustellen, dass Sie keine absetzbaren Kosten übersehen.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten bietet Ihnen finanzielle Vorteile, wenn Sie eine Immobilie zur Vermietung erwerben.

Fazit

Beim Grundstückskauf spielen Notarkosten eine entscheidende Rolle. Obwohl sie oft eine erhebliche Summe ausmachen können, gibt es verschiedene Strategien, um diese Kosten zu senken. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und die Nutzung steuerlicher Vorteile können dir helfen, langfristig Geld zu sparen. Vergiss nicht, alle Belege ordentlich zu sammeln und deine Buchführung detailliert zu führen. So stellst du sicher, dass du keine absetzbaren Kosten übersiehst und die finanziellen Vorteile optimal nutzen kannst.

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Frequently Asked Questions

Wie viel darf ein Notar verlangen?

Die Notargebühren beim Grundstückskauf orientieren sich am Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Typischerweise belaufen sich die Kosten auf 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.

Muss der Käufer die Notarkosten tragen?

Ja, üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten. Diese Praxis ist weitverbreitet, jedoch haften gesetzlich beide Parteien gemeinschaftlich für die Begleichung der Gebühren.

Kann man Notarkosten reduzieren?

Ja, es gibt Strategien zur Reduzierung der Notarkosten, wie die Nutzung der Heilungsvorschrift, präzise Vertragsgestaltung und Vollmachten für Vertragsschlüsse. Diese Maßnahmen sollten jedoch sorgfältig abgewogen werden.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Ja, Notarkosten sind bei einem Grundstückskauf steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie vermietet wird. Sie gelten als Werbungskosten und können in voller Höhe abgesetzt werden, vorausgesetzt, die Kosten sind eindeutig der Vermietung zuzuordnen.

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